Ausbildung - Grundausbildung Staplerführerschein
 
 
Wichtige Info der Berufsgenossenschaft:

Die BGV D27 für Flurförderfahrzeuge besagt, das zum selbständigen Steuern von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand, Personen nur beauftragt werden dürfen, die eine Staplerfahrausbildung besitzen. 

Ein PKW-Führerschein ist nicht ausreichend zum Staplerfahren.

Gestattet oder veranlasst ein Verantwortlicher die Bedienung eines Staplers durch eine ungeeignete Person - also jemand, der weder ausgebildet, noch in seinen Fähigkeiten geprüft wurde - so erfüllt sich der im Strafgesetzbuch (StGB) formulierte Begriff der "vorwerfbaren Handlung" bzw. "schuldhaften Tat" nach dem Strafgesetzbuch (StGB).

Die Grundausbildung für den Staplerführerschein:


Dieser Gabelstaplerfahrausweis wird von den Betrieben anerkannt.

Unsere theoretische und praktische Grundausbildung für den Staplerschein ist speziell auf diese Vorschriften und Grundsätze ausgerichtet und beinhaltet folgende Ausbildungsstufen:


Theorie: Sicheren Umgang mit dem Gabelstapler, den Bauteilen und den Bedienelementen, Verhalten im Betrieb, Beauftragung, Arbeitsunfälle, Anforderungen an den Fahrer, Mitnahme und Hochfahren von Personen, Aufnehmen und Stapeln von Lasten, Standsicherheit des Staplers, Be- und Entladen von Fahrzeugen, Befahren von Aufzügen, Explosions-gefährdete Räume und Bereiche, Ziehen von Anhängern, Befahren von öffentlichen Strassen, Theoretischer Abschlusstest in verschiedenen Sprachen


Praxis:
Einweisung in den Stapler, Verhalten und Gefahren beim Umgang, Bauteile und Bedienelemente eines Staplers, Betriebs- und Verkehrssicherheitsprüfung, Eingewöhnungsfahrt, Durchfahren eines Parcours, Ladungsaufnahme, Stapeln und Absetzen, Stillsetzen des Gabelstaplers, Praktische Prüfungsfahrt,

Aushändigung des Staplerscheines nach erfolgreicher Abschlussprüfung