Ausbildung - Jährliche Unterweisung Staplerfahrer
 
Wichtige Info der Berufsgenossenschaft:

Laut BGV A-1 müssen Staplerfahrer in angemessenen Zeitabständen, mindestens jedoch einmal jährlich an einer Unterweisung teilnehmen.


Jährliche Unterweisung für den Staplerfahrer:

Unterweisungen können auf Wunsch auch in Ihrem Betrieb und nach Ihren Vorstellungen durchgeführt werden. Unsere Unterweisungen beinhalten alle nachfolgende Inhalte.

Theorie:
Bekanntgabe eventueller Änderungen in den gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften. Wiederauffrischung der Theoriegrundausbildung. Vorführung eines Schulungsfilms im Umgang mit dem Gabelstapler. Lösen eines Buchstabenrätsels mit Fachbegriffen. Erfahrungsaustausch.

Die Teilnahme wird mit dem Eintrag ins "Buch für Sicherheitsbelehrung" und dem mitgeführten "Fahrausweis für Gabelstapler" sofern dies möglich ist, von uns bescheinigt.